Versicherungsrecht

Ihre Partnerin: Fachanwältin für Versicherungsrecht Alexandra Martin

 

Rechtsanwältin Martin hat sich auch auf diesem Gebiet fortgebildet und ist
Fachanwältin für Versicherungsrecht. Das Versicherungsrecht behandelt alle
Fragestellungen, die zwischen privaten Versicherungen und den
Versicherungsnehmern entstehen können. Im Rahmen der eingegangenen Verträge
obliegen den Versicherungsparteien verschiedene Pflichten, die in den
Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsvertrag festgehalten sind.

Private Versicherungsverträge werden häufig unter anderem auf folgenden
Gebieten geschlossen:

- Private Berufsunfähigkeitsversicherung
- Lebensversicherung
- Private Rentenversicherung
- Hausratversicherung
- Allgemeine Haftpflichtversicherung
- Betriebliche Haftpflichtversicherung
- KFZ-Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Private Krankenversicherung
- Private Unfallversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Feuerversicherung
- Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung usw.


Das Versicherungsvertragsgesetz hat zum Jahr 2008 eine umfassende Reform
erfahren. Grundsätzlich gilt: Für Altverträge mit Abschluss bis zum
31.12.2007 gilt bei Eintritt des Versicherungsfalls bis zum 31.12.2008 das
alte VVG, für Versicherungsfälle aus Neuverträgen mit Abschluss ab dem
01.01.2008 gilt das neue VVG. Aber auch bei Altverträgen findet bei Eintritt
des Versicherungsfalles ab dem 01.01.2009 das neue VVG Anwendung. In
Einzelfällen, z.B. Anzeigeobliegenheitsverletzungen sind die
Übergangsregelungen und besondere Regelungen zu beachten.

Es haben sich vielfältige Änderungen oft zugunsten des Versicherungsnehmers
ergeben, so dass in jedem Fall bei Geltendmachung von Ansprüchen aus dem
Versicherungsvertrag vor einer Einigung mit dem Versicherer eine anwaltliche
Tätigkeit erforderlich ist, um die eigenen Ansprüche und Rechte durchsetzen
zu können.

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Rufen Sie unserer Fachanwältin für Versicherungsrecht Alexandra Martin unter 06431 219999 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.