Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts, zu dem Verkehrsunfälle wie auch
Bußgeldverfahren in Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten sowie das
Verkehrsstrafrecht fallen, betreut Sie Frau Rechtsanwältin Martin. Diese hat
bereits die Fortbildungsveranstaltungen zur Fachanwältin für Verkehrsrecht
absolviert und ist außerdem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für
Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Gerade auch in Verkehrsunfallsachen ist eine frühzeitige anwaltliche
Beratung von Bedeutung. So können die Ersatzansprüche rechtzeitig ausgelotet
und die Regulierung mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer in die Wege
geleitet werden. Die Haftpflichtversicherer gehen in letzter Zeit dazu über,
ein eigenes Schadensmanagement der Versicherer anzubieten und damit
frühzeitig in Berührung mit dem Geschädigten zu kommen. So werden Kontakte
zu unabhängigen Schadengutachtern, freien Mietwagenunternehmern und freien
Fachwerkstätten sowie Anwälten unterbunden und die unabhängige Verfolgung
berechtigter Ansprüche vermieden.

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten ist es ratsam, zunächst keine eigene
Stellungnahme bei der Polizei oder Bußgeldstelle abzugeben, sondern sich an
einen Anwalt zu wenden, der zunächst einmal die Aktenlage sichtet, bevor
eine Äußerung und weitere Einordnung des Vorfalls erfolgen kann. Eine
voreilig abgegebene Erklärung kann einen für den Betroffenen nachteiligen
Verfahrensgang bewirken.

Die Fallstricke von stattgefundenen Unfallgeschehen und Ordnungswidrigkeiten
oder Strafsachen werden oft viel zu spät erkannt und deren Lösung erheblich
erschwert, wenn eine späte Einschaltung des Anwalts erfolgt.

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Rufen Sie unsere Rechtsanwältin Alexandra Martin unter 06431 219999 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.