Ihr Partner: Rechtsanwalt und Notar Frank Martin

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

 

Rechtsanwalt und Notar Frank Martin beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Rechtsgebiet Urheber- und Medienrecht. Hier insbesondere mit folgenden Bausteinen:

 

  • Baustein 1:

Grundlagen des Urheberrechts; Leistungsschutzrechte, Recht der Wahrnehmungsgesellschaften; Durchsetzung: Unterlassungs-, Auskunfts-, Beseitigungsansprüche, Schadenersatz, Leistungsschutzrechte, Recht der Wahrnehmungsgesellschaften; Durchsetzung: Unterlassungs-, Auskunfts-, Beseitigungsansprüche, Schadenersatz, Urheberstrafrecht

  • Baustein 2:

Internationale Urheberrechtsabkommen, Internationales Urheberprivatrecht;
Titelschutz und medienbezogener Markenschutz
Titelschutz und medienbezogener Markenschutz

  • Baustein 3:

Urhebervertragsrecht, Besonderheiten bei Design, bildender Kunst, Architekten, EDV, Merchandising; Verlagsrecht; Musikvertragsrecht
Verlagsrecht; Musikvertragsrecht

  • Baustein 4:

Film- und Fernsehvertragsrecht; Arbeitsrecht für Medienunternehmen

 

  • Baustein 5:

Berichterstattung und eigenes Persönlichkeitsrecht; Wettbewerbs- und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts; Grundzüge des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung

  • Baustein 6:

Rundfunkrecht; Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts; Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts

 

 

Wir vertreten Sie auch hier kompetent.

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