Steuerrecht
Ihr Partner: Rechtsanwalt und Notar Hans-Albert Ahäuser
Unsere Leistungen in diesem Bereich
Im Bereich des Steuerrechtes berät Herr Ahäuser als Fachanwalt für Steuerrecht unsere Mandanten umfassend im Hinblick auf eine steuerliche optimierte Gestaltung von persönlichen und/oder
unternehmerischen Lebenssachverhalten und Verträgen. Dabei kommt ihm seine jahrelange Berufserfahrung als Notar zugute.
Daneben vertritt er selbstverständlich die Interessen unserer Mandanten auch gegenüber den Finanzbehörden, den Finanzgerichten und gegebenenfalls gegenüber den Strafverfolgungsbehörden
(BuStra).
Insbesondere ist Herr Ahäuser als Fachanwalt für Steuerrecht auf folgenden Gebieten des Steuerrechts tätig:
- allgemeine steuerliche Beratung und Konzeption
- Fragen des Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbesteuer- und
Umsatzsteuerrechts
- Außensteuerrecht
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Einsprüche und Rechtsbehelfe gegen Bescheide der Finanzbehörden
- Prozessvertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
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Steuerstrafrecht, Steuerverfahren, Finanzamt, Doppelbesteuerungsabkommen,
Verwaltungsrecht, Schenkungssteuer, Erbschaftsteuer
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie unseren Rechtsanwalt und Notar Hans-Albert Ahäuser unter 06431 219999 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
