Steuerrecht

Ihr Partner: Rechtsanwalt und Notar Hans-Albert Ahäuser

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

 

Im Bereich des Steuerrechtes berät Herr Ahäuser als Fachanwalt für Steuerrecht unsere Mandanten umfassend im Hinblick auf eine steuerliche optimierte Gestaltung von persönlichen und/oder unternehmerischen Lebenssachverhalten und Verträgen. Dabei kommt ihm seine jahrelange Berufserfahrung als Notar zugute.

Daneben vertritt er selbstverständlich die Interessen unserer Mandanten auch gegenüber den Finanzbehörden, den Finanzgerichten und gegebenenfalls gegenüber den Strafverfolgungsbehörden (BuStra).

Insbesondere ist Herr Ahäuser als Fachanwalt für Steuerrecht auf folgenden Gebieten des Steuerrechts tätig:

- allgemeine steuerliche Beratung und Konzeption
- Fragen des Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbesteuer- und   
  Umsatzsteuerrechts
- Außensteuerrecht
- Doppelbesteuerungsabkommen
- Einsprüche und Rechtsbehelfe gegen Bescheide der Finanzbehörden
- Prozessvertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof

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Steuerstrafrecht, Steuerverfahren, Finanzamt, Doppelbesteuerungsabkommen,
Verwaltungsrecht, Schenkungssteuer, Erbschaftsteuer

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie unseren Rechtsanwalt und Notar Hans-Albert Ahäuser unter 06431 219999 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.