Sozialrecht

Ihre Partnerin: Fachanwältin für Sozialrecht Alexandra Martin

 

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Das Sozialrecht beschäftigt sich mit den gesetzlichen Sozialleistungsbereichen, den sozialen Rechten. Sozialrecht ist öffentliches (hoheitliches) Recht und findet sich in den Regelungen zwischen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, Antragsteller oder Leistungsempfänger. Überwiegend zuständig für Rechtsstreite sind die Sozialgerichte.
 
War das Sozialrecht früher ein Sonderrecht für unterprivilegierte, besonders schutzbedürftige Gruppen, so nimmt es heute einen gewichtigen Teil der Existenzsicherung aller Bürger ein. Es entfaltet Beziehungen zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, weshalb die begriffliche Einordnung  nur im Hinblick auf die Rechtssysteme erfolgen kann, die sich mit sozialen Zielen befassen.
 
Mit der Einführung der Sozialgesetzbücher (SGB) I bis XII sind die Kernmaterien des Sozialrechts zusammengelegt worden.
 
Allgemeine Regelungen zum Sozialverfahren finden sich im SGB I und X, Vorschriften für die Sozialversicherung im SGB IV. Das Gerichtsverfahren ist im Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt.
 
Besondere Regelungen finden sich
 
- im SGB     II:  Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitssuchende (auch    

                        Arbeitslosengeld II oder Hartz IV genannt)
- im SGB    III:  Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld I)
- im SGB    V:   Gesetzliche Krankenversicherung
- im SGB   VI:   Gesetzliche Rentenversicherung
- im SGB  VII:   Gesetzliche Unfallversicherung
- im SGB VIII:   Kinder – und Jugendhilfe
- im SGB   IX:   Rehabilitation
- im SGB   XI:   Pflegeversicherung
- im SGB  XII:   Sozialhilfe

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