Erbrecht
Ihre Partner: Rechtsanwalt und Notar Hans-Albert Ahäuser und Rechtsanwalt und Notar Frank Martin
Im Bereich des Erbrechtes beraten wir unsere Mandanten vorausschauend und helfen ihnen die entsprechenden erbrechtlichen Gestaltungen vorzunehmen. Auf diese Weise kann der Wille des Erblassers
umgesetzt werden und auch die steuerlich günstigste Gestaltung für den Mandanten erreicht werden.
Im Bereich des Erbrechtes sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:
- Erstellung und Gestaltung von Testamenten
- Erstellung und Gestaltung von Erbverträgen
- Durchführung von Testamentsvollstreckungen / Nachlassverwaltung
- Durchsetzung bzw. Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen
- Stiftungsrecht
- (internationale) Vermögensnachfolgeplanung
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Pflichtteil, Testament, Erbfolge, Unternehmensnachfolge, Testamentsvollstreckung, Erbschaftssteuer, Schenkung, Enterbung, Nachlassverwaltung, Patientenverfügung, Ehe- und Erbvertrag.
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie unserer Rechtsanwälte und Notare Hans-Albert Ahäuser und Frank Martin unter 06431 219999 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
